IBAN kommt nun endgültig

Verbraucher müssen sich umstellen, das Ende von Kontonummer und Bankleitzahl naht.

Frankfurt. Die Deutsche Bundesbank zweifelt wenige Wochen vor dem endgültigen Abschied von der bekannten Kontonummer samt Bankleitzahl (BLZ) an einer komplett reibungsfreien Umstellung.
Verbraucher mit Online-Banking sind im Vorteil: Das System merkt sich eine bereits eingegebene Nummer. Diese ist dann bei der nächsten Überweisung per Mausklick wieder abrufbar. Bild: dpaVerbraucher mit Online-Banking sind im Vorteil: Das System merkt sich eine bereits eingegebene Nummer. Diese ist dann bei der nächsten Überweisung per Mausklick wieder abrufbar. Bild: dpa
Vom 1. Februar 2016 an dürfen auch Verbraucher Lastschriften und Überweisungen in Euro nur noch im neuen Format mit der internationalen Kontonummer IBAN tätigen, für Unternehmen und Vereine gilt das europäische Zahlungsverfahren Sepa („Single Euro Payments Area“) bereits seit August 2014.

Zehn Prozent der Überweisungen werden noch umgestellt

Zwar hätten sich die allermeisten Bürger längst an die 22 Zeichen lange IBAN („International Bank Account Number“) gewöhnt. „Aber eine kleine Minderheit hält immer noch an der alten Kontonummer fest“, sagte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele in Frankfurt.

Derzeit müssten die Geschäftsbanken noch etwa zehn Prozent aller Überweisungen auf die IBAN umstellen. „Diese Möglichkeit endet am 1. Februar des kommenden Jahres. Ich bin besorgt, ob das bis dahin wirklich jeder weiß.“


„Single Euro Payments Area logo“ von European Payments Council. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons

Probleme befürchtet Thiele insbesondere bei Älteren oder bei Menschen, die etwa aus Sicherheitsgründen kein Online-Banking nutzen. „Die Banken dürfen nicht weiter konvertieren. Sie müssen Überweisungsträger mit der alten Kontonummer zurückgeben.“ Ob sie sich in der Praxis aber tatsächlich an dieses Verbot halten, wenn betagte Kunden Schwierigkeiten haben, ist offen.

Bisher hätten Banken Überweisungsaufträge, die nicht korrekt ausgefüllt waren, aus Kulanz korrigiert und die Überweisung ausgeführt, sagte Anja Maultzsch von der Postbank. Nach Ablauf der Sepa-Übergangsfrist werde dies nicht mehr möglich sein: „Das bedeutet, dass falsch ausgefüllte Überweisungsbelege nicht ausgeführt werden.“

Für Kunden könne das unangenehme Folgen haben, etwa wenn Mahngebühren oder Verzugszinsen drohten, weil eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wurde. Im Vorteil sei, wer sein Konto online führe. Denn der könne Bankverbindungen abspeichern und beim nächsten Mal mit einem Klick einfach aufrufen: „Tippfehler sind damit ausgeschlossen.“

Erschwerend kommt aus Thieles Sicht hinzu, dass vor allem viele kleinere Betriebe bei ihren Rechnungen die Aufteilung der langen IBAN in Vierer-Blöcke bisher nicht nutzten. Denn die Lesbarkeit verbessere sich deutlich, wenn die IBAN wie auf den EC-Karten in Vierer-Blöcke unterteilt werde: DE (für Deutschland) und zwei Prüfziffern; die achtstellige (bisherige) Bankleitzahl in zwei Blöcken; die (bisherige) zehnstellige Kontonummer mit zwei Vierblöcken und einem Zweierblock. „Das würde das Verfahren ganz schön vereinfachen“, ist Thiele überzeugt.


Der Euro-Zahlungsverkehrsraum Sepa umfasst insgesamt 34 Länder, darunter auch die 28 EU-Staaten. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen sollen grenzüberschreitend standardisiert und so beschleunigt werden.

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