Die Wahl des 18. Bundestages findet am 22. September 2013 statt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Alle vier Jahre werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Rechtliche Grundlagen für die Bundestagswahl sind das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung.

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählen Sie einen Wahlkreisabgeordneten direkt in den Bundestag. Als gewählt gilt der Kandidat, der die meisten Stimmen für sich gewinnen konnte. Mit der zweiten Stimme wählen Sie die Landesliste einer Partei und bestimmen damit die Stärke der Fraktionen im Deutschen Bundestag.

Bei der Sitzverteilung auf die Landeslisten gilt die sogenannte „Fünf-Prozent-Hürde“. Das bedeutet, dass nur Parteien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen im Wahlgebiet erhalten haben oder mindestens drei Direktmandate erringen konnten. Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bundestags beträgt 598. 299 davon werden in den Wahlkreisen direkt gewählt, die restlichen 299 ziehen dann über die Landeslisten in den Bundestag ein. Hinzu kommen können noch Überhangmandate. Der aktuelle 17. Deutsche Bundestag besteht aus 620 Abgeordneten.



Der Bundestag 2013 könnte deutlich größer werden, da zum ersten Mal das System der Ausgleichsmandate angewandt wird. Dabei wird die Gesamtzahl der Bundestagsmandate (598) um die doppelte Anzahl der Überhangmandate erhöht und die Sitzverteilung auf dieser Grundlage neu berechnet. Ausgleichmandate dienen dazu, dass Parteien, die keine Überhangsmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden.

Die Bundesrepublik Deutschland ist bei der Bundestagswahl 2013 in 299 Wahlkreise unterteilt. Der Landkreis Aurich gehört zusammen mit der Stadt Emden zum Wahlkreis 24.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl erhalten sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

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Hinweise zur Briefwahl in der Stadt Aurich:

Möchten Sie per Briefwahl wählen?

Anlässlich der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22.09.2013 haben Wahlberechtigte die Möglichkeit zur Briefwahl. Hierfür hat die Stadt Aurich im Rathaus (Zimmer Nr. 141) ein Briefwahlbüro eingerichtet. Das Briefwahlbüro ist von Montag, den 02.09.2013, bis Freitag, den 20.09.2013, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet (montags bis mittwochs von 8:00 bis 15:30 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr). Am Freitag, den 20.09.2013 ist das Briefwahlbüro von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

In der Stadt Norden kann im Bürgerbüro im Rathaus (Zimmer 3) die Briefwahlmöglichkeit genutzt werden.

Sprechzeiten des Bürgerbüros:
Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr und Freitag 08.00 - 12.30 Uhr.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können schriftlich, mündlich, per Fax oder per E-Mail bei der Stadt Aurich - bzw. bei der Stadt/Gemeinde, in der man gemeldet ist - beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht möglich. Sofern der Antrag mit der Post gesendet wird, muss er ausreichend frankiert sein.

Den Antrag können Sie unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)) beantragen. Hierfür können Sie den auf der Rückseite der zugestellten Wahlbenachrichtigungskarte befindlichen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines verwenden.



Die Briefwahlunterlagen und der Wahlschein werden an Sie selbst ausgegeben oder versandt. Mit der Abholung der Unterlagen können Sie aber auch eine andere Person bevollmächtigen. Bei Vorlage entsprechender Vollmachten erhält diese für bis zu vier Wahlberechtigte die Unterlagen. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Sehen Sie hier ein Muster des Stimmzettels aus unserem Wahlbereich 24:



Bei der Briefwahl kennzeichnen Sie unbeobachtet und persönlich den Stimmzettel, legen ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen ihn. Anschließend unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe des Ortes und Tages und stecken sie zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag.

Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 19.09.2013) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Der Wahlbrief ist nicht freizumachen. Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass Sie in diesem Fall das im Einlieferungsland zu entrichtende Porto selbst zu zahlen haben.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.